• Was zählt alles zu Inkassodienstleistungen?

    Was zählt alles zu Inkassodienstleistungen?0

    Bei dem Einzug fremder Forderungen, der als eigenes Geschäft betrieben wird, handelt es sich immer um eine Rechtsdienstleistung. Dabei ist es ganz egal, ob die Forderung in eigenem oder in fremdem Namen eingezogen wird. Entweder hat der Geschäftsbesorgungsvertrag seine Grundlage auf einer Einziehungsermächtigung oder auf einer Zession des Anspruchs. Bei letzterem führt das Inkassounternehmen, also

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