Bei dem Einzug fremder Forderungen, der als eigenes Geschäft betrieben wird, handelt es sich immer um eine Rechtsdienstleistung. Dabei ist es ganz egal, ob die Forderung in eigenem oder in fremdem Namen eingezogen wird. Entweder hat der Geschäftsbesorgungsvertrag seine Grundlage auf einer Einziehungsermächtigung oder auf einer Zession des Anspruchs. Bei letzterem führt das Inkassounternehmen, also
Bei dem Einzug fremder Forderungen, der als eigenes Geschäft betrieben wird, handelt es sich immer um eine Rechtsdienstleistung. Dabei ist es ganz egal, ob die Forderung in eigenem oder in fremdem Namen eingezogen wird. Entweder hat der Geschäftsbesorgungsvertrag seine Grundlage auf einer Einziehungsermächtigung oder auf einer Zession des Anspruchs. Bei letzterem führt das Inkassounternehmen, also der Zessionar, die Einnahmen direkt an den bisherigen Gläubiger, den Zedent, ab.
Zu den Inkassodienstleistungen gehören u. a. das Mahnwesen, der Forderungseinzug ab Fälligkeit, die Beitreibung von titulierten Forderungen und die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens. Die Hauptaufgabe eines Inkassounternehmens liegt darin, die noch nicht gerichtlich geltend gemachte Forderung einzuziehen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Forderung kaufmännisch richtig angemahnt wurden.
Wie kann eine Vertretung enden?
In zwei Fällen kann die Vertretungsmacht eines Inkassounternehmens enden:
- Sobald es im Wege des Mahnverfahrens zu einer Abgabe an das Streitgericht gekommen ist.
- Im Rahmen der Zwangsvollstreckungen würden verschiedene Handlungen zu einem streitigen Verfahren oder zur Einleitung eines streitigen Verfahrens führen. In diesem Fall endet auch hier die Vertretungsmacht des Inkassounternehmens.
Somit stehen Inkassounternehmen permanent in Wettbewerb mit Rechtsanwälten und auch unternehmenseigenen Mahnabteilungen.
Forderungskauf
Bei einem Forderungskauf spricht man von einem Kaufvertrag, der zum Erwerb einer Forderung dient. Durch die Forderungsabtretung wird das Geschäft erfüllt. Für den ursprünglichen Gläubiger stellt das eine gute Möglichkeit dar, sich schnell Liquidität zu beschaffen und zudem auch die weiteren Maßnahmen der Forderungseintreibung zu entlasten.
Bevorzugt genutzt wird dieses Instrument für:
- titulierte Forderungen,
- ausgemahnte Forderungen und
- abgeschriebene Forderungen.
Im Regelfall muss der Verkäufer hierfür jedoch hohe Abschläge auf den eigentlichen Forderungsbetrag in Kauf nehmen.
Nebenleistungen
Factoring
Manche Inkassounternehmen bieten zusätzlich auch noch Factoring an. Auf Basis von Rahmenverträgen erwerben die Inkassounternehmen laufend Forderungen. Bei diesem Prozess handelt es sich um eine Finanzdienstleistung. Demnach wird bei dieser Methode eine Banklizenz der BaFin benötigt. In solchen Fällen ist der Schuldner der Verbindlichkeiten der Kreditnehmer. Diese Form des Factorings stellt allerdings keine Rechtsdienstleistung dar.
In dem Fall, in dem der Forderungserwerber vom Alt-Gläubiger nicht das gesamte wirtschaftliche Risiko der Beitreibung der Forderungen übernimmt (unechtes Factoring), liegt hier zusätzlich noch eine registrierungspflichtige Inkassodienstleistung vor. In diesem Fall ist dann der Verkäufer der Forderungen der Kreditnehmer.Im Grunde beruht diese Methode auf den Bestimmungen des Kaufvertrages. Ein unechtes Factoring hingegen wird als Darlehen eingestuft.
Sonstige
Vor allem kaufmännische Hilfstätigkeiten im Bereich Rechnungs- und Angebotserstellung umfassen die zusätzlichen Dienstleistungen. Auch die Überwachung von aktuell nicht einbringbaren titulierten Forderungen gehört zu den Aufgaben.
Was macht ein Inkassounternehmen?
Ein Inkassobüro hat die Aufgabe, andere Unternehmen dabei zu unterstützen, ihre offenen Forderungen bei den Schuldnern einzutreiben. Damit ein Inkassounternehmen betrieben werden kann, wird eine Gewerbeberechtigung benötigt. Der Geschäftsführer braucht zudem noch einen Befähigungsnachweis. Normalerweise werden Inkassobüros als Personen- oder Kapitalgesellschaften geführt. Möglich wäre aber auch die Führung eines Inkassobüros als Einzelunternehmen. Inkassounternehmen fordern die Schuldner zur Zahlung von offenen Forderungen auf, vereinbaren Ratenzahlungen und führen auch den Schriftverkehr mit den Schuldnern.
Zwischen dem Inkassounternehmen und deren Auftraggeber entsteht eine privatrechtliche Rechtsbeziehung, besser gesagt eine vertragliche Rechtsbeziehung. In keiner vertraglichen Beziehung stehen am Anfang Schuldner und Inkassounternehmen. Der Schuldner hat die entstandenen Inkassokosten an das beauftragende Unternehmen zu leisten, jedoch nach den allgemeinen zivilrechtlichen Schadenersatzregeln. War der Schuldner also im Zahlungsverzug, muss er auch Inkassokosten zahlen. Die weitverbreitete Meinung, ein Schuldner müsse die Inkassokosten nicht zahlen, stimmt also nicht. Demnach sind diese Kosten auch nach den allgemeinen Schadenersatzregeln sogar einklagbar.
Forderungsmanagement
Mit einem professionellen Forderungsmanagement werden Unternehmen darin unterstützt, ihre Ressourcen- und Kosteneffizienz durch optimale Inkassolösungen, wie beispielsweise vorgerichtliches Inkasso, gerichtliches Inkasso, kaufmännisches Mahnverfahren, Forderungsankauf, Zwangsvollstreckung oder Titelüberwachung durchzuführen.
Gerichtliches Mahnverfahren
Das Hauptziel eines gerichtlichen Mahnverfahrens besteht darin, kostengünstig und schnell einen Vollstreckungstitel, sprich Vollstreckungsbescheid, gegen den Schuldner zu erwirken.
Der Ablauf
Der Mahnbescheid, der beim zuständigen Mahngericht beantragt wurde, wird dem Schuldner zugestellt. Der Schuldner hat nun die Möglichkeit innerhalb von zwei Wochen (ohne Begründung) diesem zu widersprechen. Der Vollstreckungsbescheid kann nach zwei Wochen nach Zustellung des Mahnbescheids beantragt werden. Gegen diesen kann der Schuldner ebenfalls innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen. Würde der Schuldner keinen Ein- oder Widerspruch einlegen, erhält der Gläubiger einen rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid, mit dem er die Möglichkeit hat, zu vollstrecken. Legt der Schuldner Ein- oder Widerspruch ein, folgt ein Gerichtsverfahren, in diesem der Anspruch des Gläubigers tituliert wird. Forderungen, die zu verjähren drohen, können sinnvollerweise ebenfalls durch ein gerichtliches Mahnverfahren geltend gemacht werden. Mit dem Antrag wird der Eintritt der Verjährung gehemmt.
Scoring
Der Begriff „Scoring“ kommt aus dem Englischen und leitet sich von „score“ bzw. „to score“ ab. Es bedeutet so viel wie punkten bzw. Punktestand. Ein Scorewert liefert Prognosen darüber, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein Konsument, der nicht zahlungsgestört ist, einen Zahlungsausfall erleidet. Im Rahmen einer statistischen Analyse werden dazu die Daten ermittelt, damit die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls eines Kunden vorausgesagt werden kann.
Scoring sind Prognosen, die auf dem Kundenverhalten basieren und mithilfe von mathematisch-statistischen Analysemethoden erstellt werden. Normalerweise wird über die komplette Dauer einer Geschäftsbeziehung das Risikopotenzial eines Kunden beobachtet. Hierbei fließen Informationen wie das Alter des Kunden, die Wohnsituation, der Familienstand und Informationen aus elektronischen Zahlungssystemen mit ein.
Wo findet Scoring statt?
Vor allem in Unternehmen kommt das Scoring zum Einsatz. Gerade bei Telekommunikationsunternehmen, Versandhäusern, Bausparkassen oder Banken erhöht dies die Rentabilität der Kundenbeziehungen.
Manche Branchen haben nur wenige Daten zur Verfügung. Häufig fließen dann externe Informationen von Anbietern von Marketingdaten, externe Scorewerte und Risikodaten in die Berechnung mit ein. Dabei werden jedoch meistens kreditrelevante Merkmale verwendet. Diese Prognosequalität wurde in umfangreichen mathematischen Analysen für einen jeweiligen Auftraggeber verifiziert.
Weiterhin fließen aber keine Informationen über eine äußerliche Bewertung von Adressen oder Häusern mit ein. Eintragungen in öffentliche Register und Verzeichnisse (Bundesanzeiger oder Schuldnerverzeichnis) werden hingegen sehr wohl herangezogen. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt stets auf der Grundlage der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Welche Vorteile hat Scoring?
Ein Scoringverfahren hat einen großen Nutzen: Es soll schon vor Abschluss eines jeweiligen Vertrages besser eingeschätzt werden können, welche wirtschaftliche Risiken ein Verbraucher mitbringt. Normalerweise verteilen die Unternehmen ihre wirtschaftlichen Verluste auf alle Kunden. Deshalb kommt das Scoring und die damit verbundene Risikovorsorge bzw. -prognose letztlich auch den Verbrauchern zugute.
Seit der Gesetzesänderung am 01.04.2010 wird das Scoringverfahren nun erstmals auch ausdrücklich im Bundesdatenschutzgesetz erwähnt. Demnach darf ein Scoringverfahren eingesetzt werden, wenn der Scorewert anhand eines wissenschaftlich anerkannten mathematisch-statistischen Prozesses berechnet wurde. Die verwendeten Daten müssen auch tatsächlich relevant für eine Prognose sein.
Für wen eignet sich die Beauftragung eines Inkassounternehmens?
Im Regelfall gilt: Egal, wer offene Forderungen hat und Hilfe bei der Eintreibung benötigt; jeder kann sich an ein Inkassounternehmen wenden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Unternehmer oder Privatperson sind.
Sogar kleinere Summen können durchaus lohnenswert sein, sie durch ein Inkassounternehmen eintreiben zu lassen. Voraussetzung für einen Inkassoauftrag sollte allerdings sein, dass der Verzug eingetreten und die Forderung auch berechtigt ist. Hat der Schuldner auf eine Mahnung nach Fälligkeit nicht reagiert oder nicht innerhalb der 30-tägigen Zahlungsfrist nach Zugang der Rechnung gezahlt, steht einem Inkassoauftrag nichts mehr im Wege.
Diese Fragen sollten Sie sich vor einer Inkassobeauftragung selbst stellen:
- Ist der Verzug eingetreten?
- Ist die Forderung unstrittig?
- Welche Kosten fallen für eine Beauftragung eines Inkassounternehmens an?
- Welche Leistungen erbringt das Inkassobüro?
- Kann die Forderung an ein Inkassounternehmen abgetreten oder gar verkauft werden?
- Gibt es einen Schutz gegen Forderungsausfall?
Fazit
Wenn Sie ein Inkasso Hannover, Berlin oder München beauftragen, steuern Sie das Eintreiben Ihrer Forderungen bei Zahlungsverzug. Ein zahlungsfähiger Schuldner wird auf ein Schreiben des Inkassobüros direkt reagieren und die offenstehende Forderung unverzüglich bezahlen. Im Falle der Zahlungsverweigerung durch den Schuldner, übernimmt das Inkassounternehmen auch zeitintensive administrative Schritte, wie beispielsweise die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Deshalb sollten Unternehmer darauf achten, nur die Dienste von seriösen Anbietern in Anspruch zu nehmen. Sie können die Seriosität anhand der amtlichen Zulassung und der Registrierung auf www.rechtsdienstleistungsregister.de erkennen. Ein Inkassounternehmen garantiert Ihnen nicht die sofortige Bezahlung einer offenstehenden Rechnung und schützt auch nicht vor Zahlungsausfällen. Dies gelingt nur mit Factoring.